Historischer Verein Markt Werneck e.V.

97440 Werneck
Hugo-von-Trimbergstraße 2

Telefon: 09722-8264
Fax: 09722-8264
Email:heinz.kruppa@gmx.de

1.Vorsitzender Heinz Kruppa
2. Vorsitzender Winfried Hahner

Registergericht Schweinfurt - Registernummer VR 897


Inhaltlich Verantwortlicher nach § 6 MDStV: Bernd Göbel - E-mail: mail@bernd-goebel.de

Soweit nicht anders vermerkt liegen sämtliche Rechte beim Historischen Verein Markt Werneck. 
Für Inhalte, auf die durch externe Links verwiesen wird, übernimmt der Historischen Verein Markt Werneck keinerlei Verantwortung.

Wichtiger Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert, so das LG.
Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von sämtlichen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Web Site und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle angebrachten Links auf unserer Homepage.


Haftungsausschluss:
Die bereitgestellten Daten und Informationen auf dieser Web Site wurden sorgfältig geprüft und werden regelmäßig aktualisiert. Jedoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben vollständig und richtig dargestellt sind. Dies gilt insbesondere für alle Verbindungen ("Links") zu anderen Web Sites, auf die in direkter oder indirekter Weise verwiesen wird. Alle Angaben können jederzeit ohne vorherige Ankündigung ergänzt, geändert oder entfernt werden.
Alle auf dieser Website genannten Produktnamen, Produktbezeichnungen und Logos sind eingetragene Warenzeichen und Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.

Der "Historische Verein Markt Werneck e.V." ist ein  Zusammenschluss geschichtlich interessierter Bürger, die sich in verschiedenen Arbeitskreisen mit historischen Themen aus dem Bereich des Marktes Werneck beschäftigen. 
Der Verein wurde am 25. April 2001 gegründet.

Der Verein wurde ins Register eingetragen am 27. Juli 2001 beim Amtsgericht Schweinfurt
unter der Nummer
VR 897

Kontakt

1.Vorsitzender Heinz Kruppa
2. Vorsitzender Winfried Hahner
Schriftführer Toni Hornung
Schatzmeister Manfred Fuchs
Beisitzer Norbert Ress
Karin Stühler
Norbert König

HISTORISCHER VEREIN  MARKT WERNECK  E.V.

 

SATZUNG

                                                                             

Artikel 1  (Name und Sitz)

Der Verein führt den Namen „Historischer Verein Markt Werneck e.V“.

Er hat seinen Sitz in 97440 Werneck und wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Schweinfurt eingetragen. Als Gerichtsstand gilt Schweinfurt.

Artikel 2  ( Zweck und Aufgabe, Gemeinnützigkeit)

1. Der Verein hat sich folgende Aufgaben und Ziele gesetzt:

a) Erforschung der Ortsgeschichte und deren Vermittlung

b) Sichern, erhalten und veröffentlichen prähistorischer Funde

c) Sichern von historischen Dokumenten, Gegenständen und Bildmaterial für ein Archiv

d) Bestandsaufnahme, Dokumentation und Erhalt historischer Gebäude und Denkmäler im Markt

    Werneck

e) Vermittlung geschichtlicher Kenntnisse durch Vorträge, Veröffentlichungen etc.

f) Erstellung von Biographien bedeutender Persönlichkeiten des Marktes Werneck

g) Dokumentation wichtiger Ereignisse im Markt Werneck

h) Erarbeitung einer Ortschronik

 

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.

 

3. Der Verein ist eigenständig und unabhängig, er ist parteipolitisch neutral und fühlt sich christlicher Weltanschauung verbunden.

Artikel 3  (Mitgliedschaft)

1. Mitglied des Historischen Vereins Markt Werneck e.V. kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden (Vereine, Gesellschaften, Firmen etc.). Juristische Personen werden im Verein durch natürliche Personen vertreten und besitzen jeweils eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit. Ein abgelehnter Bewerber um die Mitgliedschaft hat innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbeschlusses das Recht, die nächste Mitgliederversammlung anzurufen; diese entscheidet endgültig. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

2. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß.

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich. Er wird mit Eingang der schriftlichen Austrittserklärung beim 1. oder 2.  Vorsitzenden wirksam.

Der Ausschluß eines Mitglieds ist möglich, wenn es die Ziele und den Zweck des Vereins mißachtet, das Ansehen des Vereins schädigt oder trotz Erinnerung seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Vor der Beschlußfassung ist dem betreffenden Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das betroffene Mitglied kann innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen und begründeten Ausschluß-erklärung (unzustellbare Postsendungen gelten als bekanntgegeben, wenn der Beschluß an die zuletzt bekannte Adresse versandt worden ist) Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die nächste Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Das ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.

3. Der Vorstand kann die Ehrenmitgliedschaft für besondere Verdienste um den Verein und dessen Zielsetzungen verleihen.

Artikel 4  (Beiträge)

Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags und die Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung beschlossen und in einer Geschäftsordnung festgehalten.

Artikel 5  ( Organe)

Organe des Historischen Vereins Markt Werneck e.V. sind die Vorstandschaft, die Beiräte und die Mitgliederversammlung.

1. Der Vorstandschaft gehören an:

    Der 1. Vorsitzende                Er/Sie repräsentiert und vertritt den Verein und hat den Vorsitz in der

                                                Mitgliederversammlung.

 

    Der 2. Vorsitzende                Er/Sie ist der Stellvertreter des 1. Vorsitzenden.

 

    Der Schatzmeister                Er/Sie verwaltet die Kasse nach Maßgabe von Satzung,

                                        Geschäftsordnung und Vorstandsbeschlüssen.

 

    Der Schriftführer                Ihm/Ihr obliegt das Schriftwesen und die Pressearbeit.

 

    Bis zu drei Beisitzer.

 

Der 1. und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Beide sind im Außenverhältnis einzeln vertretungsberechtigt, im Innenverhältnis zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied. Weitere Einzelheiten sind in der Geschäftsordnung festgelegt.

 

2. Der Verein hat einen Beirat, der von der Vorstandschaft berufen wird.

 

3. Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Vereins. Sie entscheidet über die Annahme und Änderung der Satzung, die Auflösung des Vereins, über Einsprüche gegen die Nichtaufnahme bzw. den Ausschluß aus dem Verein, über die Höhe des Jahresbeitrags und über alle Fragen, die ihr vom Vorsitzenden, der Vorstandschaft oder von Mitgliedern zur Entscheidung vorgelegt werden.

Artikel 6 (Mitgliederversammlung)

 

1.Die Mitgliederversammlung ist vom 1. Vorsitzenden einzuberufen, wenn es die Interessen des Vereins erfordern oder wenn ein Viertel der Mitglieder schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe die Einberufung verlangt.

 

2. Es muß jedes Jahr mindestens eine Mitgliederversammlung stattfinden. Aufgaben dieser Jahreshauptversammlung sind insbesondere die Entgegennahme des Geschäfts- und des Rechnungsprüfungsberichts, die Entlastung der Vorstandschaft sowie turnusgemäß anstehende Wahlen.

 

3. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung erfolgt im Amtsblatt des Marktes Werneck unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen mit Angabe der Tagesordnung.

 

4. Bei der Beschlußfassung entscheidet die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Zu einem Beschluß, der eine Änderung der Satzung oder des Vereinszweckes enthält, ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder erforderlich. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 10 Prozent erschienen sind. Stimmübertragungen sind nicht möglich.

Bei Beschlußunfähigkeit ist der Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig.

 

5. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 

6. Die Versammlungsbeschlüsse werden vom Schriftführer schriftlich in einem Protokoll festgehalten und auch vom 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter unterzeichnet.

 

7. Satzungsänderungen bedürfen der Eintragung ins Vereinsregister. Jede Satzungsänderung ist dem zuständigen Finanzamt durch Übersendung der geänderten Satzung anzuzeigen.

Artikel 7  (Rechnungsprüfung)

 

Die Überprüfung der Kassengeschäfte erfolgt einmal jährlich durch zwei von der Mitglieder-versammlung aus ihren Reihen zu wählende Rechnungsprüfer

Artikel 8  (Wahlen)

Die Vorstandschaft und die Rechnungsprüfer werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

Artikel 9  (Verwaltung)

 

Die inneren Verwaltungsangelegenheiten werden durch eine Geschäftsordnung geregelt. Aufstellung und Änderung der Geschäftsordnung, ausgenommen die Festsetzung der Beitrags-höhe, erfolgen durch die Vorstandschaft.

 

 

Artikel 10  (Allgemeines)

 

1. Die Auflösung des Vereins ist durch Beschluß der Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder möglich.

 

Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Markt-gemeinde Werneck, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke, möglichst im Sinne der Satzung, zu verwenden hat.

2. Soweit diese Satzung keine Regelung enthält, gelten die Bestimmungen des BGB.

 

 

Artikel 11  (Inkrafttreten)

 

Diese Satzung wurde in der vorliegenden Fassung von der Mitgliederversammlung am 24. April 2001 beschlossen. Sie tritt am 25. April 2001 in Kraft.

Werneck, 25. April 2001                                           Unterschriften der Gründungs-Mitglieder:

  


 

HISTORISCHER VEREIN  MARKT WERNECK  E.V.

GESCHÄFTSORDNUNG

(Fassung vom 16. April 2002)

 

Die inneren Verwaltungsangelegenheiten des Historischen Vereins Markt Werneck e.V. werden nach Artikel 9 der Satzung durch diese Geschäftsordnung geregelt.

 

1. Der 1.Vorsitzende hat die Vorstandschaft nach Bedarf mehrmals im Jahr einzuberufen. Außerdem ist die Vorstandschaft innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn eines der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich verlangt.

 

2. Den Vorsitz führt der 1.Vorsitzende, bei dessen Verhinderung ein Stellvertreter.

 

3. Die Vorstandschaft faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

II.

 1. Der 1.Vorsitzende repräsentiert den Verein. Er hat den Vorsitz in den Versammlungen, ihm obliegt die Pflege der Verbindungen zu anderen Vereinen und Institutionen.

 

2. Der 2.Vorsitzende ist Stellvertreter des 1.Vorsitzenden. Als solcher unterstützt er den 1.Vor-sitzenden bei den Vereinsaufgaben.

 

3. Der Schriftführer führt die Protokolle über Versammlungen und Vorstandssitzungen. Er verfaßt Rundschreiben nach Abstimmung mit dem 1.Vorsitzenden. Außerdem stellt er in Abstim-mung mit dem 1.Vorsitzenden einen Jahresbericht für die Mitgliederversammlung zusammen, der auch dem Finanzamt einzureichen ist. Ihm obliegt die Sammlung der den Verein betreffenden Unterlagen. Er führt eine Chronik des Vereins.

 

4. Der Schatzmeister leitet den finanziellen Bereich. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere

 

   a) Führung der Buchhaltung

   b) Führung einer Mitgliederkartei

   c) Die Erstellung eines jährlichen Kassenberichts nach steuerlichen Vorschriften, der auch dem

       Finanzamt einzureichen ist.

 

   d) Der Schatzmeister ist bei  Beträgen bis zu 300,-- EURO allein zeichnungs- und verfügungs-

       berechtigt. Bei höheren Beträgen bedarf es der zusätzlichen Zeichnung des 1.Vorsitzenden.

 

5. Alle vorgenannten Ämter werden ehrenamtlich wahrgenommen. Notwendige Auslagen

    können ersetzt werden. Die Entscheidung hierüber obliegt der Vorstandschaft.

 

III.

 

1. Die Vereinsbeiträge sollen möglichst im Bankeinzugsverfahren eingezogen werden. Andere Zahlungsweisen sind möglich.

 

2. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

 

3. Der Jahresbeitrag wurde von der Mitgliederversammlung für natürliche Personen auf  20,-- EURO, für Familien auf 30,-- EURO und für Schüler, Studenten und Auszubildende auf 10,-- EURO festgesetzt. Für juristische Personen beträgt der Jahresbeitrag 50,-- EURO. Höhere freiwillige Förderbeiträge sind erwünscht. Für Förderbeiträge können durch den 1.Vorsitzenden Spendenbescheinigungen ausgestellt werden. Der 1.Vorsitzende kann diese Aufgabe auch an den Schatzmeister übertragen.

 

Der Jahresbeitrag wird - falls keine andere Zahlungsweise vereinbart ist - im 1. Quartal eines Jahres für das gesamte Kalenderjahr abgebucht.

 

IV.

 

1. Die Vorstandschaft kann einzelnen Mitgliedern - mit deren Einverständnis - spezielle Aufgaben übertragen, um Artikel 2 der Satzung zu erfüllen.

 

2. Die Beiräte sollen sich besonders bemühen, Aufgaben und Ziele in und aus ihrem Gemeindeteil beizutragen, dabei aber die gesamte Marktgemeinde nicht außer acht lassen.

Werneck, 16. April 2002

 

(Die Geschäftsordnung wurde bei der Vorstandssitzung am 16. April 2002 ergänzt und in der nun vorliegenden Fassung beschlossen.)